- Kosten-Nutzen-Analyse
- Kọs|ten-Nụt|zen-Ana|ly|se, die (Politik, Wirtsch.):Verfahren zur Beurteilung öffentlicher Investitionen, bei dem die kalkulierten Kosten eines Projekts dem erwarteten Nutzen gegenübergestellt werden.
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Kosten-Nutzen-Analyse,englisch Cost-Benefit-Analyse ['kɔst 'benɪfɪt-], ein Verfahren der Bewertung von Vorhaben (v. a.) investiver Art im öffentlichen Sektor unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten. Die Kosten-Nutzen-Analyse stellt den Versuch dar, Grundprinzipien der privatwirtschaftlichen Investitionsrechnung auf öffentlichen Ausgabenentscheidungen zu übertragen, um eine optimale Verwendung der knappen Haushaltsmittel zu ermöglichen. Der Idee nach soll sie durch eine Gegenüberstellung der gesamtwirtschaftlichen Vorteile (einschließlich externer Effekte) und der gesamtgesellschaftlichen Opportunitätskosten die Vergleichbarkeit auch völlig verschiedener Projekte und Maßnahmen möglich machen. Praktisch lassen die Probleme der Kosten-Nutzen-Analyse jedoch allenfalls den Vergleich alternativer Projekte zu, die demselben Ziel dienen und darüber hinaus gleichartig sind. Hauptschwierigkeiten sind zum einen die Ermittlung der Nutzen und Kosten für die Betroffenen bei öffentlichen Gütern, für die es keinen Marktpreis als Indikator der Zahlungsbereitschaft gibt. Zum anderen sind Kosten und Nutzen eines Projektes oft kaum in Geld bewertbar (z. B. weniger Unfalltote) oder als »intangible Effekte« überhaupt nicht messbar (z. B. Eingriffe in das Landschaftsbild durch ein Bauwerk). Zudem müssen die Kosten und Nutzen, die in den verschiedenen Jahren anfallen, wie bei jeder Investitionsrechnung vergleichbar gemacht, d. h. auf die Gegenwart abgezinst werden. Wegen der langen Ausreifungs- und Nutzungszeiten öffentlicher Investitionen hängt damit das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse in hohem Maße vom verwendeten Zinsfuß ab. Die Kosten-Nutzen-Analyse kann zwar keine eindeutigen Aussagen über die Vorteilhaftigkeit einer bestimmten Maßnahme liefern, zwingt aber den Planer zu Überlegungen über mögliche Auswirkungen eines Vorhabens und macht die Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Wertungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. - In der Bundesrepublik Deutschland sind seit 1970 durch das Haushaltsgrundsätzegesetz (§ 6) und die Bundeshaushaltsordnung (§ 7) »Kosten-Nutzen-Untersuchungen« für alle »geeigneten Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung« vorgeschrieben. Von einzelnen Beispielen (Saarkanal) abgesehen, hat das Konzept der Kosten-Nutzen-Analyse jedoch keine Bedeutung in der öffentlichen Finanzwirtschaft erlangt. (Kosten-Wirksamkeits-Analyse, Nutzwertanalyse)H. Hanusch: Nutzen-Kosten-Analyse (21994).* * *
Kọs|ten-Nụt|zen-Ana|ly|se, die (Wirtsch., Politik): Verfahren zur Beurteilung öffentlicher Investitionen, bei dem die kalkulierten Kosten eines Projekts dem erwarteten Nutzen gegenübergestellt werden.
Universal-Lexikon. 2012.